[Kino.to] – Innenministerium Sachsen wegen fehlendem Impressum abgemahnt

MoinMoin!

Als ich das gelesen habe, musste ich lachen:

Deutschland ist ja dafür bekannt, dass hier überall Ordnung herrscht.
Will man was machen, muss man einen Antrag auf einen Antrag stellen.
Entsprechend streng sind auch die Gesetze. Davon nicht ausgenommen ist das Telemediengesetz.

Dies besagt u. a., dass jede deutsche Internetseite ein Impressum besitzen muss.
So.

Nun wissen wir ja alle, dass kino.to von den Behörden gesperrt wurde.
Seitdem ist nur folgende Meldung zu sehen (gleiches gilt übrigens auch für freeload.to):

Was fällt auf?
Kein Impressum!

Ja, auch bei solchen „Defacements“ muss man ein Impressum angeben, auch die Behörden!

Es hat nicht lange gedauert, bis die Kölner Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler, die sich auf die Verteidigung von Abmahnopfern spezialisiert haben, eine klage eingereicht hat.
Hier könnt ihr euch die PDF downloaden.

Find ich schon lustig.
Vor allem die Strafe: 5000€ für ein fehlendes Impressum? o.O
Man kann es auch übertreiben!

Naja, geschieht denen schon recht; warum muss man auch einen auf Oberhacker tun, und dann die Hälfte vergessen? 😀

Freue mich schon auf den Ausgang 😉
kill0rz

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2 Responses to [Kino.to] – Innenministerium Sachsen wegen fehlendem Impressum abgemahnt

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