Ein ewiger Krieg zwischen Rapidshare und Urhebern tobt ja schon lange.
Nun hat Rapidshare wieder Recht bekommen. RS legte Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom März 2010 ein.
Es ging darum, dass RS angeblich nicht genug technisch gegen die illegale Verbreitung von dem Spiel „Alone in the dark“ tat.
Laut RS waren aber diese Maßnahmen vollkommen ausreichend (Absetzung der Ref-Werbung, Wegfallen der DL-Vergütung ect., dazu ein neues Design und hash-Überprüfung der rar-Archive).
Geklagt hatte Atari Europe S.A.S.U. – erfolglos.
Das OLG stufte ebenfalls diese Maßnahmen als ausreichend ein, und wies die Klage ab. Zudem stufte es die Forderungen als „unzumutbar“ oder nicht „zielführend“ ein.

Daniel Raimer, Anwalt und Sprecher von RapidShare:

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass RapidShare ein völlig legales Angebot betreibt und gleichzeitig mehr als genug gegen den Missbrauch seiner Dienste unternimmt. Wir sind guter Dinge, dass sich diese Erkenntnis allmählich auch bei den Rechteinhabern durchsetzt